Die Fragen, die nach dem Telefonat kommen.
Sie stehen hier und nicht erst im Gespräch, weil sie sonst genau dann kommen, wenn niemand mehr nachlesen kann. Wo eine Antwort rechtlich ist, nennen wir die Norm — damit Sie es prüfen können, statt es zu glauben.
Zuerst gefragt
Durften Sie mich überhaupt anrufen?
Bei Betrieben ja — unter einer Bedingung. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG erlaubt den Werbeanruf bei sonstigen Marktteilnehmern, wenn eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt: wenn der Anlass sachlich zum Geschäft des Angerufenen passt. Wir rufen nur Betriebe an, deren veröffentlichte Tätigkeit diesen Anlass trägt.
Für Werbe-E-Mails gilt das ausdrücklich nicht. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verlangt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung — auch von Betrieben, ohne Ausnahme für B2B. Deshalb bekommen Sie von uns keine unaufgeforderte Werbemail.
Ein „Bitte nicht mehr" genügt und wird dauerhaft vermerkt, nicht nur für diesen Anruf. Sie müssen es nicht begründen und nicht schriftlich geben.
Haben Sie Referenzen?
Nein. In Ihrer Branche haben wir noch keine. Sie wären der erste.
Das ist der ehrlichste Satz auf dieser Seite und der teuerste. Wir schreiben ihn hin, weil die Alternative wäre, eine Zahl zu erfinden — und weil Sie es ohnehin merken würden, spätestens wenn Sie nach einem Namen fragen.
Was wir stattdessen anbieten: eine Laufzeit von drei Monaten statt zwölf, eine Ausgangszahl, die Sie im Analysegespräch aufschreiben, und ein Vorgang, der in zwei bis vier Wochen sichtbar läuft. Wenn danach nichts besser ist, sind Sie raus.
Wir sind nur fünf Leute. Lohnt sich das?
Das hängt nicht an der Kopfzahl, sondern an einer einzigen Zahl: wie viele Stunden pro Woche im Büro für Dinge draufgehen, die jede Woche gleich wiederkommen.
In einem Fünf-Personen-Betrieb, in dem der Inhaber abends die Angebote schreibt, ist diese Zahl oft höher als in einem Dreißig-Personen-Betrieb mit zwei Bürokräften. Deshalb steht auf der Startseite ein Rechner und keine Mitarbeiterzahl.
Kommt am Ende eine Zahl heraus, bei der sich der Aufwand nicht trägt, sagen wir das im Gespräch — nicht nach der Unterschrift.
Daten und Recht
Was passiert mit den Daten meiner Kunden?
Vor dem ersten Datensatz steht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Sie bleiben Verantwortlicher, wir sind Auftragsverarbeiter und dürfen nichts tun, was nicht darin steht. Betrieb und Speicherung laufen auf Servern in der EU.
Zu jedem Ablauf, den wir einrichten, bekommen Sie den Eintrag für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30), die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32) und die Löschfristen — fertig formuliert, nicht als Hausaufgabe.
Wo ein Sprachmodell beteiligt ist, steht der Anbieter mit Verarbeitungsort in der Unterauftragnehmer-Liste des Vertrags. Ihre Daten werden nicht zum Training von Modellen verwendet — vertraglich ausgeschlossen, nicht nur zugesagt.
Merkt mein Kunde, dass da eine Maschine schreibt?
Ja, und zwar sofort. Die erste Nachricht jedes Dialogs gibt sich als KI-System zu erkennen — deutlich, im Text, nicht im Kleingedruckten. Das verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung seit dem 2. August 2026.
Wir hielten es unabhängig davon für richtig. Verschleierung trägt nicht: Menschen merken es ohnehin, und sie reagieren auf das Getäuschtwerden deutlich schlechter als auf eine schnelle, ehrliche Antwort.
Der Weg zu einem Menschen steht in jeder Nachricht und funktioniert jederzeit.
Was ist mit Gesundheits- oder anderen heiklen Angaben?
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO laufen nicht durch den automatischen Ablauf. Wo es um Befunde geht, übernimmt ein Mensch.
Und wir setzen keine KI für Entscheidungen über Menschen ein: keine Bewerberauswahl, keine Bonitäts- oder Mieterbewertung, keine Gesundheitsbeurteilung. Das sind die Hochrisiko-Anwendungen aus Anhang III der KI-Verordnung, und wir bauen sie nicht — auch nicht auf Wunsch.
Im Betrieb
Ersetzt das meine Bürokraft?
Nein. Die Arbeit verschwindet, nicht die Leute.
Wer heute den halben Tag Anfragen beantwortet, Termine abstimmt und Rechnungen hinterherläuft, macht danach das, wofür er eingestellt wurde. Was sich ändert, ist der Zuwachs: Wächst der Betrieb, wächst diese Arbeit nicht mit — die nächste Bürokraft wird nicht gebraucht.
Was, wenn die Maschine Unsinn schreibt?
Deshalb gibt es drei Stufen, und Sie entscheiden, auf welcher gestartet wird. Auf der ersten bereiten wir jede Nachricht vor und ein Mensch bei Ihnen schickt sie ab. Hochgestuft wird erst, wenn die niedrigere Stufe in Ihrem Betrieb belegt ist — nie zum Start.
Unabhängig von der Stufe gibt es Grenzen, die nicht verhandelbar sind: keine Preiszusage, kein Rabatt, keine verbindliche Erklärung im Namen Ihres Betriebs, kein Termin, den es nicht wirklich gibt. Versucht das System trotzdem etwas davon, geht die Nachricht nicht raus.
Abweichungen melden wir Ihnen. Sie müssen nicht danach suchen und nichts überwachen.
Muss ich meine Software wechseln?
Nein. Wir prüfen vor der Einrichtung, ob Ihr System anbindbar ist, und sagen danach verbindlich zu oder ab. Im Verkaufsgespräch sagen wir es ausdrücklich nicht — dort weiß es niemand.
Arbeiten Sie mit Zetteln und Excel, kostet die Anbindung nichts. Dann gibt es nichts, in das wir uns einpassen müssen.
Was muss ich lernen?
Nichts. Es gibt kein Programm, das jemand öffnet, keine Oberfläche, keine Schulung und keine Lizenz, die jemand verwalten muss. Sie merken es daran, dass die Arbeit weg ist.
Geld und Ausstieg
Was kostet das?
Einen Preis nennen wir erst, wenn Ihre Vorgänge aufgenommen sind. Vorher wäre er geraten, und ein geratener Preis ist entweder zu hoch oder er hält nicht.
Was vorher feststeht: Das Analysegespräch kostet nichts, das Blatt mit Ihrer Zahl gehört Ihnen auch dann, wenn wir danach nicht zusammenarbeiten. Wird etwas nach Maß gebaut, steht die Schätzung schriftlich, bevor gebaut wird — und über ihr liegt ein Deckel: nie mehr, als ein einziger dadurch gewonnener Auftrag Ihnen einbringt.
Während der Laufzeit steigt der Preis nicht. Schriftlich, ohne dass Sie danach fragen müssen.
Wie lange binde ich mich?
Drei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch. Bringt es nichts, sind Sie nach drei Monaten raus.
Drei Monate sind nicht willkürlich: Der erste Vorgang läuft nach zwei bis vier Wochen, und bis sich etwas normal anfühlt, vergehen zwei bis drei Monate. Kürzer wäre eine Wette, länger wäre eine Fessel.
Was passiert, wenn ich aufhöre?
Sie bekommen Ihre Daten jederzeit als Datei — auch bei einer Kündigung, ohne dass jemand danach fragen muss. Es gibt keinen Datenbestand, den Sie bei uns zurücklassen und nicht mitnehmen können.
Wenn eine Frage fehlt, ist das kein gutes Zeichen für diese Seite.
Schreiben Sie sie uns. Sie steht dann hier — auch wenn die Antwort unbequem ist. Das ist die einzige Art, wie eine solche Seite mit der Zeit besser wird statt länger.
