Stand: Mai 2026 · Fynaxa · Konstantin Konradi
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Konstantin Konradi (Fynaxa) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Fynaxa erbringt KI-gestützte Automatisierungsdienstleistungen für Betreiber von Fitness- und EMS-Studios, insbesondere die automatisierte Beantwortung von Interessenten-Anfragen, die Terminvereinbarung sowie die anschließende Kommunikation mit Interessenten und Mitgliedern. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Fynaxa schließt keine Verträge im Namen des Auftraggebers ab und gibt keine verbindlichen Zusagen zu Preisen oder Konditionen ab. Beratung, Durchführung von Probetrainings und Vertragsabschluss verbleiben beim Auftraggeber.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Die monatliche Wartungspauschale wird jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig.
Bestehenden Kunden wird der zum Vertragsschluss vereinbarte Preis dauerhaft garantiert. Preiserhöhungen gelten ausschließlich für neue Vertragsverhältnisse.
Der Vertrag über die einmalige Setup-Leistung endet mit Abnahme der Leistung. Die monatliche Wartungspauschale läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zugänge, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Fynaxa und verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Fynaxa haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fynaxa nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Fynaxa haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen.
Alle im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten Systeme, Agenten und Automatisierungslösungen verbleiben im Eigentum von Fynaxa bis zur vollständigen Bezahlung. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Nutzungslizenz.
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird auf Anfrage bereitgestellt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Aichach. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.